Steuernews Archiv

Fremdenzimmer:  Vermietung und Verpachtung oder Gewerbebetrieb?

Fremdenzimmer: Vermietung und Verpachtung oder Gewerbebetrieb?

Werden Zimmer vermietet, so unterliegen die Einkünfte daraus bei Überschreiten der maßgeblichen Jahreseinkommensgrenzen der Einkommensteuerpflicht. Je nach Art und Umfang der Zimmervermietung ist dabei zu unterscheiden, ob Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen.

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Anzahlungen: Auf zeitgerechte Abfuhr der Umsatzsteuer achten!

Anzahlungen: Auf zeitgerechte Abfuhr der Umsatzsteuer achten!

Wenn Sie als Unternehmer Anzahlungen für zukünftige, umsatzsteuerpflichtige Leistungen erhalten, müssen Sie die in der Anzahlung enthaltene Umsatzsteuer bereits bei Zahlungseingang an das Finanzamt abführen. Das ist unabhängig davon, ob Sie eine Rechnung über die Anzahlung gelegt haben oder nicht.

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Arzt und Umsatzsteuer – Für welche Tätigkeiten gilt die USt-Befreiung?

Arzt und Umsatzsteuer – Für welche Tätigkeiten gilt die USt-Befreiung?

Ärzte sind mit ihren Umsätzen von der Umsatzsteuer befreit, dafür haben sie auch keinen Vorsteuerabzug aus den erhaltenen Eingangsrechnungen. Doch gilt auch hier: Ausnahmen bestätigen die Regel! Die unechte Steuerbefreiung der Ärzte bezieht sich nämlich nur auf die Ausübung der Heilkunde gemäß Ärztegesetz 1998. Andere Tätigkeiten des Arztes können durchaus umsatzsteuerpflichtig sein.

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Wirtschaftstreuhandkanzlei Dr. Siegfried Kemedinger

Korneuburger Str. 13
2103 Langenzersdorf

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