Steuernews Archiv
Baubranche: Änderungen in der Haftung ab 1.1.2017
Lohn- und Sozialdumping wird durch das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) bekämpft. Ab 1.1.2017 gilt eine neue Haftungsbestimmung speziell für den Baubereich.
Vermögensverwaltung oder gewerbliche Tätigkeit?
Die Unterscheidung zwischen reiner Vermietungstätigkeit und gewerblicher Tätigkeit ist wichtig, da die Gewinnermittlung unterschiedlich erfolgt.
Wechsel in eine GmbH steuerliche Vor- und Nachteile
Der Wechsel von einem Einzelunternehmen in eine GmbH ist zwar steuerneutral möglich, weil eine Besteuerung der stillen Reserven vermieden werden kann. Die steuerlichen Vor- und Nachteile sind aber genau abzuwägen.
Anzahlungsrechnungen und Teilzahlungsrechnungen
Unternehmen, die mit der Realisierung von größeren oder langfristigen Projekten betraut sind, haben besonders auf die korrekte Ausstellung von Anzahlungs- und Teilzahlungsrechnungen zu achten.
Auftraggeberhaftung bei Bauleistungen
Wird die Erbringung von Bauleistungen von einem Bauunternehmer an ein anderes Unternehmen ganz oder teilweise weitergegeben, so haftet der Generalunternehmer für Sozialversicherungsbeiträge und Lohnabgaben, die der Subunternehmer abzuführen hat.
Was versteht man unter Liebhaberei?
Eine Tätigkeit unterliegt der Einkommensteuer, wenn aus ihr ein positives Gesamtergebnis erwirtschaftet wird. Wird aber ein Verlust erzielt, prüft die Finanzverwaltung, ob nicht private Gründe im Vordergrund stehen, bevor die Verluste von der Steuer abgesetzt werden können.
Miete und deren Bestandteile richtig in Rechnung stellen!
Werden zugleich mit der Miete auch Nebenleistungen wie Betriebskosten, Strom, Wasser oder Heizung weiterverrechnet, stellt sich die Frage, wie die umsatzsteuerliche Behandlung zu erfolgen hat.
Verluste aus Kapitalvermögen geltend machen
Werden Veräußerungsverluste aus Kapitalvermögen erzielt, können diese zur steuerschonenden Minderung der Erträge herangezogen werden. Dabei gilt es jedoch die gesetzlichen Einschränkungen zu beachten.
Steuergünstige Verköstigung von Mitarbeitern
Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Lohnsteuer befreit. Kürzlich gab es im Bereich steuergünstige Verköstigung von Mitarbeitern relevante Änderungen.
Umsatzsteuer bei Werbegeschenken und Gutscheinen
Unternehmer, die an ihre Kunden Werbegeschenke, Preise bei Gewinnspielen oder Gutscheine ausgeben, müssen beachten, dass diese Goodies unter Umständen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.
Wirtschaftstreuhandkanzlei Dr. Siegfried Kemedinger
Korneuburger Str. 13
2103 Langenzersdorf