Bitte vergessen Sie nicht, am Jahresende einen Jahresbeleg aus Ihrer Registrierkasse zu erstellen!
Dieser Beleg ist auszudrucken, 7 Jahre aufzubewahren und muss bis 15.2.2018 mit der BMF-PrüfAPP überprüft werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Kassenprovider, ob Ihre Registrierkasse eine eigene Funktion „Jahresbeleg“ hat oder ob der Monatsbeleg für Dezember gleichzeitig der Jahresbeleg ist (dies wird der Regelfall sein). Der Jahresbeleg muss nicht zwingend am 31.12. erstellt werden, aber VOR Beginn der Geschäftstätigkeit im neuen Jahr. Falls wir für Sie die Prüfung des Belegs mit der BMF PrüfAPP übernehmen sollen, ersuchen wir um rechtzeitige Übermittlung des Jahresbelegs im Laufe des Jänners 2018.