Das Nationalratsplenum hat am 16.12. die vom Finanzausschuss vorgelegten Gesetzespakete über pandemiebedingte Unterstützungsmaßnahmen beschlossen. Durch einen Abänderungsantrag ist ua auch noch die Steuerfreiheit von Corona-Prämien bis EUR 3.000 für das Jahr 2021 ergänzt worden
In der Plenarsitzung vom 16.12.2021 des Nationalrates wurde die Verlängerung der Corona-Prämie mit folgenden Eckpunkten beschlossen:
• Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der Covid-19-Krise bis Februar 2022 für das Kalenderjahr 2021 geleistet werden, sind bis 3.000 Euro steuerfrei.
• Es muss sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich zu diesem Zweck geleistet werden.
• Diese Bonuszahlungen sind von der Lohnsteuer, der Sozialversicherung, der Kommunalsteuer und dem Dienstgeberbeitrag befreit.
• Die Corona-Prämie ist nicht auf bestimmte Branchen bzw. systemrelevante Berufe beschränkt.
• Die Auszahlung kann einmalig oder in mehreren Teilbeträgen erfolgen.
• Die Prämien können auch in Form von Gutscheinen geleistet werden.
• Die Corona-Prämie erhöht nicht das Jahressechstel und wird auch nicht auf das Jahressechstel angerechnet.
• Die Bonuszahlungen können auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden.
Informationen der ÖGK zu Ratenvereinbarungen und Stundungen:
• Für die Betrachtungszeiträume November und Dezember 2021 sind Stundungen der Sozialversicherungsbeträge wieder möglich. Die im Bedarfsfall gestundeten Beiträge für November und Dezember 2021 sind spätestens am 31.01.2022 einzuzahlen. Nähere Informationen können dem nachfolgendne Link entnommen werden.
Infos ÖGK zu Stundungen und Ratenzahlungen
Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Entrichtung von Abgaben
Einen kurzen Überblick über die im Dezember gefassten Covid-Unterstützungsmaßnahmen finden Sie derzeit auch auf der BMF-Homepage: