Erfolg lässt sich steuern
Durch unsere Unterstützung ermöglichen wir Ihnen, sich auf Ihre eigentliche unternehmerische Tätigkeit zu konzentrieren. Damit können Sie die Potenziale Ihres Unternehmens richtig einsetzen und Ihre wirtschaftlichen Chancen optimal verwirklichen.
Wir betreuen eine Vielzahl von Branchen in allen Größenklassen, vom industriellen Großbetrieb, zum Handelsbetrieb über Freiberufler bis zum Kleinstunternehmer. Wir bieten Ihnen ein maßgeschneidertes, individuell mit Ihnen abgestimmtes Servicepaket an Wirtschaftstreuhänder- Dienstleistungen.
Wählen Sie aus unserem breitgefächerten Leistungsspektrum!
Worauf Sie in jedem Fall bei uns setzen können, sind
- jahrelang gewachsene Erfahrung
- Engagement
- persönliche Betreuung
- angenehmer Service
- Mitarbeiter mit Erfahrung
Unsere Serviceleistungen
News aus erster Hand

Meldepflicht für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten
Land- und Forstwirte dürfen im Zusammenhang mit ihrer landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit eine Reihe von selbständigen „Zusatztätigkeiten“ ausüben, für die sie in einem gewissen Rahmen keinen Gewerbeschein benötigen. Betriebsführende, die solche land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten ausüben, müssen ihre jährlichen Bruttoeinnahmen (inklusive Umsatzsteuer und ohne Berücksichtigung von Ausgaben) bis spätestens 30.4.2025 an die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) melden.

Großreparaturen bei umsatzsteuerfreier Veräußerung eines Gebäudes
Um Diskussionen mit dem Finanzamt wegen zu berichtigender Vorsteuern zu vermeiden, sollten Sie bei Sanierungen im Gebäudebereich zeitnahe Dokumentationen machen und vorab klären, ob es sich bei dabei um eine Großreparatur handelt.
Wirtschaftstreuhandkanzlei Dr. Siegfried Kemedinger
Korneuburger Str. 13
2103 Langenzersdorf