Erfolg lässt sich steuern

Durch unsere Unterstützung ermöglichen wir Ihnen, sich auf Ihre eigentliche unternehmerische Tätigkeit zu konzentrieren. Damit können Sie die Potenziale Ihres Unternehmens richtig einsetzen und Ihre wirtschaftlichen Chancen optimal verwirklichen.

Wir betreuen eine Vielzahl von Branchen in allen Größenklassen, vom industriellen Großbetrieb, zum Handelsbetrieb über Freiberufler bis zum Kleinstunternehmer. Wir bieten Ihnen ein maßgeschneidertes, individuell mit Ihnen abgestimmtes Servicepaket an Wirtschaftstreuhänder- Dienstleistungen.

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Worauf Sie in jedem Fall bei uns setzen können, sind

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Meldepflicht für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten

Meldepflicht für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten

Land- und Forstwirte dürfen im Zusammenhang mit ihrer landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit eine Reihe von selbständigen „Zusatztätigkeiten“ ausüben, für die sie in einem gewissen Rahmen keinen Gewerbeschein benötigen. Betriebsführende, die solche land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten ausüben, müssen ihre jährlichen Bruttoeinnahmen (inklusive Umsatzsteuer und ohne Berücksichtigung von Ausgaben) bis spätestens 30.4.2025 an die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) melden.

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Wirtschaftstreuhandkanzlei Dr. Siegfried Kemedinger

Korneuburger Str. 13
2103 Langenzersdorf

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